Strom generieren und Geld sparen – das sind die Versprechen, die ein Balkonkraftwerk gibt. Obendrein ist das Erzeugen von Strom mit Sonnenenergie umweltbewusst. Aber was genau macht so ein Balkonkraftwerk? Und worauf muss ich achten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Balkonkraftwerk kurz und einfach!
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Fotovoltaikanlage, die aus Solarmodulen und einem Wechselrichter besteht. Es ist vorrangig auf Balkonen installiert, findet sich aber auch auf Garagen oder im Garten. Es speist den Strom direkt ins Hausnetz und reduziert Stromkosten.
Balkonkraftwerke haben unterschiedliche Bezeichnungen, wie Stecker-Solaranlage oder auch Mini-PV-Anlage. Letztlich stellen sie eine kleinere Form der Solaranlagen auf Häuserdächern dar und wandeln Sonnenergie mithilfe von Solarmodulen in Strom um. Der Name Balkonkraftwerk ist auf die häufige Installation auf Balkonen zurückzuführen, wobei der Standort nicht zwingend vorgegeben ist und die Anlage bestenfalls an der ertragreichsten/sonnigsten Stelle platziert wird. Anders als Fotovoltaikanlagen sind sie weitaus simpler zu installieren, günstiger und der bürokratische Aufwand der Anmeldung ist geringer.
Wann sind 800 Watt Balkonkraftwerke erlaubt?
Seit dem 16. Mai 2024 sind Balkonkraftwerke mit einer maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt erlaubt. Vorher waren lediglich 600 Watt erlaubt.
Mit dem 16. Mai 2024 trat das Solarpaket 1 der Bundesregierung in Kraft und brachte nicht nur eine vereinfachte Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken, sondern auch eine höhere Einspeiseleistung. Sie wurde auf 800 Watt angehoben und alle Solarmodule dürfen eine maximale Leistung von 2000 Wp haben. Das entspricht dem europäischen Durchschnitt, der bereits seit mehreren Jahren auf 800 Watt oder mehr lag.
Warum sind Balkonkraftwerke auf 600 Watt beschränkt?
Balkonkraftwerke waren auf 600 Watt beschränkt, seit dem 16.05.24 sind sie es nicht mehr. Ursache hierfür war die Gewährleistung der Netzsicherheit.
Der Netzanbieter muss die Netzsicherheit gewährleisten. Hierzu wählt er einen geeigneten Kabeldurchschnitt, passt Spannungen an und verteilt den Strom. Dies erfolgt immer von Seiten des Netzanbieters. Speist der Endkunde selbst Strom ein, verändert sich das Verhältnis.
Dieses Ungleichverhältnis ist unproblematisch, wenn ein einzelner Netzteilnehmer selbst Strom einspeist, da gewisse Puffer in der Planung des Anbieters eingebaut sind. Speisen jedoch zahlreiche Abnehmer durch die Energiewende selbst Strom ein, kann das Netz überlastet werden oder überhitzt sogar. Die Folge: Stromausfälle und/oder Hausbrände. Daher waren bisher lediglich 600 Watt erlaubt, obwohl theoretisch auch 800 Watt möglich gewesen wären. Durch den stetigen Netzausbau könnten zukünftig auch höhere Leistungen erlaubt sein, gewiss ist das aber noch nicht.
Wann fällt die 800W Grenze für Balkonkraftwerke?
Bisher ist nichts diesbezüglich von der Bundesregierung geplant, da diese erst 2024 einer Erhöhung zugestimmt hat. Auch andere europäische Länder erlauben nur eine maximale Einspeiseleistung von 800 Watt.
Die Bundesregierung stimmte dem Solarpaket 1 zu und dieses trat im Mai 2024 in Kraft. Damit war Deutschland Nachzügler in Europa. Österreich plant eventuell zukünftig die Grenzen für Balkonkraftwerke vollständig aufzuheben, in Deutschland ist diesbezüglich nichts geplant.
Sind 2000 Watt Balkonkraftwerke erlaubt?
Ja, 2000 Watt Balkonkraftwerke sind erlaubt. Aber ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Wechselrichter auf 800 Voltampere begrenzt ist.
2000 Wp Balkonkraftwerke stellen die aktuelle Maximalleistung dar. Mit dem Solarpaket I, das im Mai 2024 in Kraft trat, wurde die Maximalleistung der Solarmodule auf 2000 Wp beschränkt. Das betrifft weiterhin nicht den Wechselrichter, denn dieser ist auf maximal 800 Watt beschränkt, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Vorher lag dieser Wert bei nur 600 Watt.
Was ändert sich ab 2024 bei Balkonkraftwerken?
Die Einspeisegrenze von 600 Watt wird auf 800 Watt angehoben, die Anmeldung vereinfacht und weitere Beschränkungen werden aufgehoben.
Mit dem Solarpaket 1 beschloss die Bundesregierung neue Regelungen für Balkonkraftwerke und vereinfachte sowie verbesserte Prozesse. Im Detail sieht dies wie folgt aus:
- Erhöhung der Einspeisegrenze: Der wichtigste Faktor für den Nutzer ist die Erhöhung der Einspeisegrenze von 600 auf 800 Watt. So kann der Endkunde mehr sparen, indem die Leistung nicht frühzeitig durch den Wechselrichter gedrosselt wird.
- Simplere Anmeldung: Statt über 20 Angaben und der zusätzlichen Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber, muss sich der Käufer eines Balkonkraftwerks lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur für Mini-Fotovoltaikanlagen registrieren. Hierzu sind nur wenige, simple Eingaben erforderlich und die Anmeldung ist binnen weniger Minuten erledigt.
- Bauproduktregelungen: Balkonkraftwerke gelten durch das Solarpaket 1 nicht mehr als Bauprodukte. Vereinfacht bedeutet das, dass Installationen über einer Höhe von vier Metern möglich sind und die 2-Quadratmeter-Beschränkung oder die Überkopfverglasungsregel entfallen. Das macht die Installation an mehr Orten möglich und vereinfacht sie zugleich.
- Maximale Leistung von 2000 Wp: Um weiterhin ein Grundmaß an Netzsicherheit zu gewährleisten, dürfen alle Solarmodule zusammen eine Nennleistung von 2000 Wp nicht überschreiten.
- Rücklaufsperre entfällt: Die größte Angst bei der bisherigen Installation war das Rückwärtslaufen des Ferraris-Zählers, wodurch der Nutzer sich des Betrugs strafbar machte. Mit dem Solarpaket 1 wurde das aufgehoben und der Netzanbieter muss innerhalb von vier Monaten den Zähler selbst wechseln. Bis dahin ist der Betrieb und das Rückwärtslaufen möglich.
- Schuko-Stecker: Während früher noch Wieland-Steckdosen verpflichtend/empfohlen waren, ist der Betrieb nun auch mit einem Schuko-Stecker offiziell erlaubt.
Wann kommt das neue Gesetz für Balkonkraftwerk?
Das neue Gesetz namens Solarpaket 1 ist seit dem 16.05.2024 in Kraft getreten und umfasst einige Änderungen für Balkonkraftwerke.
Am 26.April 2024 war es so weit, das Solarpaket 1 wurde von Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen und anschließend vom Bundespräsidenten unterzeichnet.
Wenige Tage später, am 4. Mai, legte der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) einen ersten Norm-Entwurf vor, der überarbeitet und am 15. Mai im Bundesgesetzblatt als Solarpaket 1 veröffentlicht wurde. Einen Tag später, am 16. Mai, folgte das Inkrafttreten.
Wo muss ich mein Balkonkraftwerk ab 2024 anmelden?
Die Anmeldung erfolgt weiterhin über das Marktstammdatenregister (MaStR), aber nicht mehr beim lokalen Netzbetreiber und sie ist simpler geworden.
Vor dem Inkrafttreten des neuen Solarpakets mussten Besitzer von Balkonkraftwerken eine Anmeldung beim lokalen Netzanbieter tätigen und auf dessen Genehmigung hoffen. Dieses Prozedere entfällt vollständig, es bleibt jedoch die direkte Anmeldung beim Marktstammdatenregister.
Diese wurde aber vereinfacht und umfasst nur noch folgende Angaben:
- Anlagenstandort/Adresse
- Name der Anlage
- Datum der Inbetriebnahme
- Gesamtleistung der angeschlossenen Solarmodule
- Leistung des Wechselrichters
- Zählernummer des Stromzählers
Diese Vereinfachung macht die Anmeldung in wenigen Minuten möglich und entbürokratisiert die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks. Die Angaben sind selbst von Laien durchführbar und erfordern keine Fachkenntnisse.
Sind Balkonkraftwerke auch 2024 steuerfrei?
Auch 2024 sind Balkonkraftwerke weiterhin steuerfrei beziehungsweise von der Mehrwertsteuer befreit. Dies ist zurückzuführen auf das Jahressteuergesetz von 2022.
Das Jahressteuergesetz 2022 umfasste mehrere Steueränderungen, darunter auch Änderungen für das Balkonkraftwerk. Mit dem 1.1.23 wurde die Mehrwertsteuer beim Kauf von Balkonkraftwerken bis zum 31.12.26 ausgesetzt.
Doch das betrifft nicht nur das Balkonkraftwerk selbst, sondern auch Komponenten und Arbeiten an der Anlage, wie:
- Solarmodule
- Speicher
- Wechselrichter
- Installation
Heißt, beauftragt der Käufer des Balkonkraftwerks einen Installateur, um die Solarmodule ordnungsgemäß zu installieren, die Steckdose auszutauschen oder Wartungsarbeiten durchzuführen, fällt auch auf diese Tätigkeiten keine Mehrwertsteuer an. So spart der Nutzer nicht nur beim Kauf der Anlage 19 Prozent. Erst ab dem 1.1.27 gelten die regulären Mehrwertsteuersätze.
Ist ein Balkonkraftwerk mit Schuko-Stecker erlaubt?
Gesetzlich besteht keine Pflicht, ein Balkonkraftwerk mit einem Schuko-Stecker zu betreiben. Es ist zwar sicherer, benötigt aber die Installation durch eine Fachkraft.
Der bisher größte Nachteil von Balkonkraftwerken änderte sich mit Inkrafttreten des neuen Solarpakets 1. In diesem wurden auch Schuko-Stecker erlaubt und nicht mehr nur geduldet. Sie haben zwar den Nachteil, dass sie unsicherer als ein Wieland-Stecker sind, aber das Balkonkraftwerk bleibt damit weiterhin Plug-and-play. So kann der Bürger eine Anlage kaufen, anmelden, installieren und sie ist sofort betriebsbereit.
Installiert der Nutzer einen Wieland-Stecker, inklusive Steckdose, muss er eine Fachkraft beauftragen, die die Installation vornimmt.
Wo schließe ich ein Balkonkraftwerk an?
Anders als die Fotovoltaikanlage wird das Balkonkraftwerk direkt in die nächste Schuko- oder Wieland-Steckdose gesteckt und ist mit dem Hausnetz verbunden.
Ist die Anmeldung beim Marktstammdatenregister erfolgt, die Solarmodule und der Wechselrichter wurden installiert, kann der Anschluss des Balkonkraftwerks erfolgen. Hierzu steckt der Käufer das beigelegte Kabel lediglich in die Steckdose des Hausanschlusses und die Installation ist abgeschlossen.
Dies funktioniert aber nur dann, wenn das Balkonkraftwerk Plug-and-Play mit einem Schuko-Stecker versehen ist. Hat es einen Wieland-Stecker, muss der Käufer eine Wieland-Steckdose am Haus installieren lassen.
Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Die Antwort auf diese Frage ist abhängig von Faktoren wie: Anschaffungspreis, Ausrichtung und Verbrauch. Generell lohnt/amortisiert es sich nach circa acht Jahren.
Beim Kauf eines Marken-Balkonkraftwerks fällt ein höherer Anschaffungspreis an als bei einem Discounter-Modell. Steht ein Balkonkraftwerk im Süden Deutschlands, erfährt es mehr Sonnenlicht als im Norden Deutschlands. Verbraucht ein Haushalt während der Sonnenstunden viel Strom, greift er auf mehr Strom des Balkonkraftwerks zurück und muss weniger vom Netzanbieter beziehen.
Diese Faktoren können noch weitaus ausführlicher beschrieben werden, wodurch sich die Anwendungsfälle und Amortisationszeiten deutlich unterscheiden. Die Folgen daraus sind Amortisationszeiten zwischen drei und 30 Jahren. Eine riesige Spanne. In der Realität ist mit einer Amortisationsdauer zwischen fünf und acht Jahren zu rechnen. Mit steigenden Energiekosten könnte sich dieser Wert sogar ins Positive verändern.
Damit würde sich ein Balkonkraftwerk frühestens nach fünf Jahren lohnen und ,,kostenlosen“ Strom für weitere 20 bis 25 Jahre produzieren, bis die Solarzellen langsam degradieren.
Was spare ich mit einem 800 Watt Balkonkraftwerk?
Durchschnittlich sparen zwei Solarmodule mit einer Leistung von 800 Watt etwa 780 Kilowattstunden Strom pro Jahr ein.
Für eine ideale Stromproduktion müssen die Solarmodule eines Balkonkraftwerks gen Süden und in einem 30 bis 35 Grad Winkel ausgerichtet sein, aber dürfen nicht beschattet werden. Ist dies der Fall, können sie bis zu 780 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Dennoch kann der Nutzer diese Kilowattstunden Strom nicht vollständig verbrauchen, da der Strom lediglich in den Sonnenstunden produziert wird. Arbeitet der Nutzer während dieser Zeit, ist verreist oder hat er generell einen geringen Stromverbrauch, verpufft der Strom, da keine Einspeisevergütung gezahlt wird. Lediglich acht Cent pro Kilowattstunde werden vom lokalen Netzanbieter vergütet. Durchschnittlich ist daher mit einem Eigenverbrauch von nur circa 50 Prozent bei zwei Solarmodulen zu rechnen, bei einem Solarmodul liegt der Eigenverbrauch bei bis zu 70 Prozent.
Daraus ergibt sich ein vermiedener Strombezug vom lokalen Netzbetreiber von etwa 390 Kilowattstunden, was einer Ersparnis von 156 Euro pro Jahr entspricht, wenn die Kilowattstunde circa 40 Cent kostet.
Wie viel Strom produziert ein 800 Watt Balkonkraftwerk am Tag?
Je nach Ausrichtung, Anzahl der Solarmodule sowie Sonneneinstrahlung erzeugt eine 800 Watt Anlage ungefähr zwischen 2 und 5 kWh Strom pro Tag.
Folgende Faktoren beeinflussen die Stromproduktion eines Balkonkraftwerks:
- Anzahl der Sonnenstunden
- Neigungswinkel und Ausrichtung
- Beschattungen
Sind diese Faktoren besonders positiv, sind bis zu 5 kWh pro Tag möglich, andernfalls können es sogar weniger als 2 kWh pro Tag sein. Sind die Solarmodule gen Süden und in einem 30 bis 35 Grad Winkel ausgerichtet, nicht beschattet und mit einem leistungsstarken Wechselrichter versehen, sind potenziell sogar mehr Kilowattstunden möglich.
Dennoch bleibt bei Herstellerangaben immer Vorsicht geboten, da diese unter Idealbedingungen gemessen werden.
Was passiert, wenn ich 2 Balkonkraftwerke anschließe?
Unterschreiten diese die 800 Watt Grenze des Wechselrichters, passiert nichts.
Pro Stromkreis/Haushalt dürfen maximal 800 Watt Leistung durch Balkonkraftwerke erzeugt werden. Da jeder Haushalt drei Phasen/Stromkreise hat, wären theoretisch bis zu drei Balkonkraftwerke möglich, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Dies würde jedoch wirtschaftlich keinen Sinn machen, denn der Kauf, die Installationskosten und der Energieverlust bei der Produktion, übersteigen den Nutzen mehrerer Balkonkraftwerke. Stattdessen ist die nachträgliche Erweiterung durch mehrere Solarmodule sinnvoll.
Wer dennoch ein zweites Balkonkraftwerk installiere möchte, wird gesetzlich nicht daran gehindert, insofern die Leistung von 800 Watt beider Wechselrichter nicht überschritten wird. Passiert dies, ist mit einer Ordnungswidrigkeit in theoretischer Höhe von bis zu 50 000 Euro zu rechnen. In der Praxis erfolgt eine Verwarnung oder die Aufforderung zur Bußgeldzahlung beim Netzbetreiber. Letzterer muss die Netzsicherheit gewährleisten, die durch die zu hohe Spannung gefährdet wird.
Was passiert, wenn man Balkonkraftwerk nicht drosselt?
Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann Strafen in Höhe von bis zu 50 000 Euro nach sich ziehen sowie die Netzsicherheit gefährden.
Produziert die Mini-Fotovoltaikanlage große Mengen Strom, wird dies der lokale Netzanbieter bemerken. Da er auf Vergleichswerte anderer Balkonkraftwerke und protenziellen Hochrechnungen zurückgreifen kann, muss der Nutzer eventuelle Bußgeldzahlungen durch den Netzanbieter oder sogar ein Ordnungsgeld des Gesetzgebers in Höhe von bis zu 50 000 Euro befürchten.
In der Realität wird der Nutzer, insofern er nicht extrem hohe Mengen Strom eingespeist hat, eine Verwarnung erhalten und muss den Wechselrichter des Balkonkraftwerks entsprechend drosseln oder einen neuen installieren.
Was passiert, wenn der Stromzähler rückwärts läuft?
Vor Mai 2024 hätte dies eine Strafe bedeutet, inzwischen passiert nichts. Bis zu vier Monate ist der Betrieb legal, dann erfolgt der Austausch des Zählers.
Während vor Inkrafttreten des Solarpakets 1 der Betrieb eines Balkonkraftwerks ausschließlich mit digitalem Zähler erlaubt und ein rückwärtslaufender Ferraris-Zähler stark untersagt war, ist dies inzwischen nicht mehr so.
Der Käufer eines Balkonkraftwerks kann die Anlage anmelden, in Betrieb nehmen und der Zähler darf rückwärts laufen. Geschieht dies in den Sommermonaten, ist das sogar die profitabelste Phase des Balkonkraftwerks. Spätestens nach vier Monaten muss der Netzanbieter den Zähler ausgesetauscht haben. Kann er dieser Pflicht nicht innerhalb von vier Monaten nachkommen, muss der Käufer das Balkonkraftwerk außer Betrieb setzen.
Was passiert, wenn man ein Balkonkraftwerk nicht anmeldet?
Wird die Anlage nicht angemeldet, droht eine Strafe des Netzbetreibers. Diese kann pro Kilowatt installierte Leistung bis zu zehn Euro monatlich betragen.
Nicht angemeldete Balkonkraftwerke speisen Energie in das öffentliche Netz, wenn sie nicht gespeichert oder direkt verbraucht wird. Theoretisch könnte das zu einer Überlastung führen, weshalb der Netzbetreiber und Gesetzgeber eine Anmeldung des Balkonkraftwerks vorschreiben.
Kommt der Käufer der Anmeldung nicht nach, sind Gesetzgeber und Netzbetreiber berechtigt, ein Bußgeld zu verhängen. Theoretisch beträgt dieses bis zu zehn Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung beim Netzbetreiber. Das wären bei einer Leistung von 800 Watt bis zu acht Euro im Monat und 96 Euro pro Jahr. Beim Gesetzgeber wäre es theoretisch eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von bis zu 50 000 Euro.
In der Realität werden solche Bußgelder seltenst bis gar nicht verhängt, denn der Bürger soll incentiviert werden, Solarenergie zu nutzen. Stattdessen folgt, wenn überhaupt, ein Schreiben, mit der Aufforderung, die Anlage anzumelden. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht nach, sind Bußgelder beider Parteien möglich.
Was ist besser: Balkonkraftwerk mit Speicher oder ohne?
Dies hängt von der individuellen Situation ab. Generell ist aber von einem Speicher abzusehen, da die Leistung des Balkonkraftwerks zu gering und der Preis des Speichers zu hoch ist.
Der Speicher eines Balkonkraftwerks fungiert wie ein riesiger Akku. Arbeitet der Nutzer tagsüber oder kann nicht so viel Energie verbrauchen, wie die Anlage einspeist, gelangt der Strom ins öffentliche Netz. Dort erhält der Nutzer, anders als bei der Fotovoltaikanlage, keine Einspeisevergütung, sondern maximal acht Cent pro Kilowattstunde. Daher überlegen Balkonkraft-Besitzer meist, sich einen Speicher zu kaufen.
Dieser Speicher würde den nicht verbrauchten Strom speichern und erst in der Nacht bei Bedarf abgeben. Theoretisch wäre dieses System perfekt, praktisch übersteigen die Kosten des Speichers deutlich das Sparpotenzial. Ein zusätzlicher Speicher ist doppelt so teuer wie ein gesamtes Balkonkraftwerk, weshalb der Kauf nur in den wenigsten Anwendungsfällen sinnvoll ist.